AFW Aschenbrenner Frick Partnerschaft Rechtsanwälte
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Erben und Vererben

Das deutsche Erbrecht setzt gute Rahmenbedingungen, um das Vermögen auch beim Ableben einer Person auf die richtigen Rechtsnachfolger, in der Regel die nächsten Familienangehörigen, zu übertragen. Häufig ergibt dies aber nur einen Rahmen, der nicht immer optimale Lösungen, häufig sogar absolut unerwünschte Rechtsfolgen auslöst. Aus diesem Grund stellt die sorgfältige und alle denkbaren Veränderungen berücksichtigende Nachfolgeplanung eine besondere Herausforderung bei der Erbfolgegestaltung dar. Denn häufig wird nicht bedacht, dass auch die als Erben ins Auge gefassten Personen wegfallen können, was mangels Anordnung und Gestaltung von Ersatzregelungen höchst unerwünschte Folgen nach sich ziehen kann. Fehler lassen sich sodann im fortgeschrittenen Alter nur schwerlich korrigieren.

 

Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihrer entsprechenden Regelungen oder bei der Vorwegübertragung.

 

Die Vererbung großer Vermögen oder schwierige Nachlassverhältnisse machen es häufig notwendig, die Nachlassabwicklung einem erfahrenen Testamentsvollstrecker anzuvertrauen, anstatt die Erben selbst mit der komplizierten Erbauseinandersetzung zu belasten. Als AGT-zertifizierter Testamentsvollstrecker verfüge ich nicht nur über die theoretischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse, sondern auch über eine langjährige Erfahrung bei der Abwicklung auch internationaler Nachlassfälle, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stelle.

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