AFW Aschenbrenner Frick Partnerschaft Rechtsanwälte
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Wohnungs- und Teileigentum

Eigentumswohnungen haben in den beiden letzten Jahrzehnten auf dem Wohnungsmarkt rasant an Bedeutung gewonnen. Der Kauf vom Bauträger ist eine wichtige Entscheidung in der Finanz- und Lebensplanung vieler Familien. Mitglied in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu sein bedeutet Rechte und Pflichten auch mit anderen koordinieren zu müssen. Der Verwalter als organschaftlicher Vertreter erhält bei der Erledigung seiner Aufgaben Unterstützung durch den aus den Reihen der Eigentümer gebildeten Verwaltungsbeirat.

 

Wir beraten und unterstützen Sie bereits in der Erwerbsphase, also dem Kauf vom Bauträger und prüfen den Kaufvertrag auf versteckte Fussangeln und Hintertürchen.

Was ist, wenn Mängel am Sonder- und Gemeinschaftseigentum sichtbar werden? Kann ich mich direkt an den Bauträger wenden oder muss ich die weiteren Eigentümer mit einbeziehen? Fragen, die einer fachkundigen Antwort bedürfen.

 

Streit mit anderen Eigentümern oder Unzufriedenheit mit der Verwaltung?

 

Wir beraten sowohl Eigentümer als auch Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften zu allen Fragen rund um die Immobilie.

Hin und wieder sind auch gerichtliche Auseinandersetzungen nicht zu vermeiden. Auch hier stehen wir Ihnen bei Bedarf zur Seite.

 

 

 

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