AFW Aschenbrenner Frick Partnerschaft Rechtsanwälte
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Bau- und Bauvertragsrecht

Das private Baurecht hat sich zu einer immer komplexeren Materie entwickelt. Neben fundierter Kenntnisse der einschlägigen Rechtsmaterie bedarf es auch eines Verständnisses der technischen und baubetrieblichen Zusammenhänge. Energetische Vorgaben stellen immer höhere Ansprüche an Planung und Bauausführung.

 

Wir beraten und vertreten sowohl gewerbliche wie auch private Auftraggeber sowie Auftragnehmer bei der Gestaltung der erforderlichen Verträge sowie der Abwicklung eines Bauvorhabens.

Kommt es später zu Problemen, etwa weil Mängel aufgetreten sind oder Uneinigkeit über die Werklohnforderung besteht, stehen wir auch hierfür mit Rat und Tat zur Seite.

 

Aus dem vielfältigen Konfliktpotential des privaten Baurechts stehen wir unter anderem für folgende Tätigkeitsbereiche zur Verfügung:

 

  • Für Auftraggeber oder Bauherren
    • Gestaltung von Bauwerkverträgen nach BGB oder VOB/B
    • Klärung von Abwicklungsfragen im Zuge der Bauausführung
    • Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelansprüchen
    • Abwehr unberechtigter Werklohnforderungen
    • Vertretung in Bauprozessen
  • Für Auftragnehmer
    • Abfassung von Werkverträgen nach BGB oder VOB/B
    • Beratung bei Baubehinderungen oder Terminverzug
    • Sicherung der Werklohnforderung
    • Durchsetzung von Abschlags- oder Schlussrechnungsforderungen
    • Abwehr unberechtigter Mängelansprüche
    • Mithaftung weiterer Baubeteiligter oder Mitverschulden des Auftraggebers
    • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

 

Bei Bedarf können wir Ihnen Sachverständige oder sonstige Sonderfachleute, die Ihnen bei der Problemlösung helfen können, empfehlen.

 

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