AFW Aschenbrenner Frick Partnerschaft Rechtsanwälte
AFW Aschenbrenner FrickPartnerschaft Rechtsanwälte

Vollstreckungsrecht

Die Aussage, Recht haben bedeutet noch nicht auch Recht bekommen, ist zwar richtig aber unvollständig. Vollständig wird die Aussage mit der Durchsetzung des Rechtes. Dies geschieht im Wege der Zwangsvollstreckung.

Die Vollstreckung ist vielgestaltig. Sie beschränkt sich nicht auf ein "da schicken wir den Gerichtsvollzieher" hin. Dies ist sicher eine Methode z.B. eine Geldforderung beizutreiben.

Praktische Kenntnis der Vollstreckung bedeutet auch konzeptionell im Vorfeld des Abschlusses von Verträgen zu überlegen: Welches Instrumentarium steht zur Verfügung, wenn der Vertragspartner sich nicht an die Vereinbarung hält? Denn, steht dem Mandanten nach Abschluss des Vertrages nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage zur Verfügung, wird er hiervon nicht begeistert sein. Er denkt mit Recht: Mein Vertragspartner hält sich nicht an die Abrede und jetzt muss ich meinem Recht hinterherlaufen und erneut Geld investieren. Dies gilt es im Vorfeld nach Möglichkeit zu vermeiden.

Druckversion | Sitemap
© AFW Aschenbrenner Frick