AFW Aschenbrenner Frick Partnerschaft Rechtsanwälte
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Erbbaurecht

Das Erbbaurecht gewinnt in Zeiten hoher Grundstückspreise gerade in Ballungsräumen zunehmend an Bedeutung. Ein Erbbaurecht ist das Musterbeispiel für einen langfristigen Vertrag. In Anbetracht der Dauer, für die ein Erbbaurecht üblicherweise bestellt wird, ist auf die vertragliche Gestaltung besonderes Augenmerk zu legen.

Dies betrifft in jedem Fall die Formulierung einer Wertsicherungsklausel, da gesetzlich eine Änderung des Erbauzinses alle drei Jahre möglich ist.

Weitere regelmäßig auftretende Spannungsfelder im Verhältnis zwischen Grundeigentümer und Erbbauberechtigtem sind die Regelungen der Tatbestände, die der Zustimmung des Grundeigentümers bedürfen und die Höhe einer Grundschuldbelastung des Erbbaurechtes und des Sicherungszweckes solcher Grundschulden.

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