Die Anschaffung und Nutzung von Wirtschaftsgütern erfolgt insbesondere im betrieblichen Bereich mit stetig wachsendem Anteil auf der Grundlage des Leasing anstelle traditioneller Anschaffungsfinanzierung. An dem Marktgeschehen sind neben eigenständigen Leasingunternehmen seit Jahren verstärkt Leasingtöchter der Hersteller von Verbrauchsobjekten beteiligt, mit deren Unterstützung beispielsweise große Kraftfahrzeug- oder Maschinenhersteller ihren Verkauf aktivieren. Das so genannte Hersteller-Leasing hat hierdurch an Bedeutung gewonnen. Auch in diesem Bereich kommt der Gestaltung von Leasingverträgen, sowohl auf Anbieter- als auch auf Kundenseite, eine besondere Aufmerksamkeit zu. Fragestellungen und Rechtsprobleme in diesem Bereich sind vielgestaltiger Art. Dies gilt nicht nur für die wechselseitigen Rechte und Pflichten während der Vertragslaufzeit, sondern auch für Probleme bei der Vertragsbeendigung. Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen Fragestellungen aller Art, die in diesem Zusammenhang auftreten.