Seit 1999 als Rechtsanwältin tätig, seit 2003 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Studium in Heidelberg und Montpellier (Frankreich) mit Abschluss licence en droit. Refererendariat in Karslruhe, Freiburg und Rom.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein Gebiet, das sich besonders dynamisch entwickelt. Insbesondere europarechtliche Vorgaben und sozialversicherungsrechtliche Bezüge machen es zu einer komplexen Materie.
Neben meiner Spezialisierung auf das Arbeitsrecht berate ich Privatpersonen und kleine und mittlere Unternehmen in Fragestellungen des allgemeinen Zivilrechts. Dazu gehören insbesondere miet-, kauf- und handeslrechtliche Fragestellungen sowie Mahnsachen.